Die Gruppe Renaissance des Terroir wurde 2008 in Frankreich ins Leben gerufen. Federführend dabei war Nicolas Joly, einer der bekanntesten Vertreter biodynamischer Bewirtschaftungsmethoden. Eine italienische Gruppe, die unter denselben Statuten und Richtlinien arbeitet, formierte sich wenig später – unter ihnen finden sich eine Vielzahl exzellenter, vor allem toskanischer Winzer (Podere Concori, Fabbrica di San Martino, Montesecondo, Pian d‘Orino etc) aber auch Winzer aus anderen Teilen Italiens (Foradori, Bocchino, La Visciola, Monte dall‘Ora etc). Sie alle eint die Idee, ihr Terroir mittels biologischer oder biodynamischer Bewirtschaftung so präzis und adäquat wie möglich in ihren Weinen nachzuerzählen. Alle Mitglieder folgen dabei einer ziemlich rigorosen CARTA DI QUALITÀ, deren wichtigste Punkte hier nachzulesen sind.
- Zur Stärkung der Bodenvitalität sind einzig organische Produkte (Kompost) zugelassen. Kunstdünger sind verboten, weil sie den Boden und den Stoffwechsel im Boden ruinieren.
- Für die Bekämpfung von Krankheiten sind einzig natürliche Produkte zugelassen (der Charta des biologischen Weinbaus folgend). Systemische Pflanzenschutzmittel sind strikt verboten.
- Genetische manipulierte Pflanzen haben im Weingarten nichts verloren, sind also verboten.
- Pro Jahr ist die Verwendung von 4kg Kupfer im Weingarten erlaubt.
- Die Lese erfolgt per Hand und in mehreren Stufen
- Die Mitglieder sind allesamt entweder biologisch oder biodynamisch zertifiziert
- Der Einsatz von Reinzuchthefen während der Weinbereitung ist verboten. Gleiches gilt für den Einsatz von Enzymen, Bakterien, Tanninen und anderen Zusatzstoffen (Ausnahme SO₂)
- Man respektiert die natürliche Substanz des Weins: Cyro-Extraktion, Alkoholentzug oder Aufkonzentrationen (Umkehrosmose etc.) sind verboten.
- Der Traubenmost und auch der Wein dürfen weder auf- noch entsäuert werden und auch die Zugabe von Zucker ist verboten.
- Bei der Verwendung von SO₂ folgt man den Richtlinien von ICEA (meines Wissens 100mg/l)
- Schönungen und Klärungen sind verboten
- Sterilfiltration (Filter mit weniger als 2 Mikron) sind verboten.
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